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Autor
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Thema: ePlan Datei zum Kunden (1034 mal gelesen)
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B.Mohr Mitglied ePlan Konstruktion
Beiträge: 171 Registriert: 24.01.2018 ePlan P8 - Prof 2.9 Update 1
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erstellt am: 10. Mai. 2019 13:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo zusammen, würde gerne wissen wie ich eine ePlan Datei dem Kunden übergeben kann, falls dieser es fordert. möcht natürlich nicht eine Datei heraus geben wo der Kunde änderungen machen kann, sondern nur Leseberechtigung hat. ist das möglich? ------------------ Gruß Björn Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ralfm Moderator Elektrozeichner
Beiträge: 5534 Registriert: 21.08.2003 WSCAD 4.0 bis 5.5, EPLAN 5.30 bis 5.70, EPLAN Electric P8 ab 1.7 bis 2.9 + Fluid
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erstellt am: 10. Mai. 2019 14:34 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für B.Mohr
Hallo, die "nur Leseberechtigung" erreichst du doch schon mit PDF. Wenn er die EPLAN- Daten fordert, zahlt er ja auch dafür. Ab dem Moment wo er die EPLAN- Sicherung bekommt kann er doch damit machen was er möchte. ------------------ Grüße Ralf -------------- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HOC Ehrenmitglied
Beiträge: 1816 Registriert: 14.06.2004 5.70 Prof P8 2.9.4 Update14
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erstellt am: 10. Mai. 2019 14:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für B.Mohr
Hallo Björn, wie Ralf schon sagte - ein PDF ansonsten hast du die Möglichkeit über die Revisionsverwaltung Der Kunde muss eine neue Revision öffnen da sonst Schreibschutz ------------------ Grüße HOC Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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eCAT Mitglied Ingenieur
Beiträge: 422 Registriert: 02.09.2015 Windows 10 Enterp. EPLAN 2.9 SP1 Update 7 EPLAN 2.7 HF6 EPLAN 2.4 HF4 EPLAN 5.70.4
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erstellt am: 13. Mai. 2019 09:38 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für B.Mohr
Zitat: Original erstellt von HOC: ansonsten hast du die Möglichkeit über die Revisionsverwaltung Der Kunde muss eine neue Revision öffnen da sonst Schreibschutz
Der Kunde kann auch aus elr elk machen, dann gibt es auch keinen Schreibschutz mehr, selbst wenn er keine Lizenz für die Revisionsverwaltung hat. Grundsätzlich ist es nur gut und richtig die EPLAN-Datei auszuhändigen (wenn vertraglich vereinbart), manche Anlagen leben länger, als die Firmen, die sie gebaut haben. Unglücklich, wenn man dann irgendwann Geld fürs Abzeichnen einer PDF ausgeben muss, weil man nur PDF bekommen hat. ------------------ Dem Ingeniör ist nix zu schwör! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |